Hygiene ist die Lehre
von der Verhütung von Krankheiten sowie der Erhaltung und Festigung der
Gesundheit. Laut Krankenanstaltengesetz ist jede bettenführende Krankenanstalt
verpflichtet, ein Hygieneteam einzurichten. Dieses Team besteht aus einer
externen Hygienikerin bzw. einem externen Hygieniker, einer hygienebeauftragten
Ärztin bzw. einem hygienebeauftragtem Arzt und einer Hygienefachkraft
(diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft mit Zusatzausbildung).
Zur Unterstützung
stehen diesem Team Hygienekontaktpersonen aus den verschiedenen Bereichen des Unfallkrankenhauses
zur Verfügung. Das Aufgabengebiet ist breit gefächert und hier plakativ erwähnt:
- Erstellung von Hygieneplänen
- Erstellung von Hygienerichtlinien
- Beratung des Personals
- Abhaltung von Fortbildungen
- Qualitätssicherung für Strukturen und Abläufe der Hygienearbeit
- etc.