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Entlassungsmanagement

Mitarbeiterin vom Entlassungsmanagement im Gespräch mit einem Patientenangehörigen

Das Entlassungsmanagement ist für jene Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen eingerichtet, die einen erhöhten Betreuungs- und/oder Versorgungsbedarf nach dem stationären Aufenthalt haben.

Aufgaben des Entlassungsmanagements

  • Einschätzung einer notwendigen Unterstützung bzw. des Pflegebedarfs in Abstimmung mit den Patientinnen und Patienten und/oder deren Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen.
  • Beratungsgespräche über Versorgungsmöglichkeiten nach dem Krankenhausaufenthalt.
  • Organisation von ambulanten Diensten und Weitergabe von notwendigen Informationen über die zu versorgende Person an die betreuende Institution.
  • Beratung über Organisation von Hilfsmitteln und Heilbehelfen
  • Beratung über und Unterstützung bei der Antragstellung für Akutgeriatrie, Langzeitpflege, Kurzzeitpflege und Pflegegeld.
  • Information und bei Bedarf Anregung einer notwendigen Sachwalterschaft.
  • Anleitung in pflegerischer Hinsicht (Lagerungen, Anlegen von Verbänden, Umgang mit Hilfsmitteln etc.)