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Rechte und Pflichten

Visiten

Ärztliche Visiten erfolgen täglich vormittags von 08:30 bis 10:30 Uhr. Um eine kontinuierliche Pflege und Information gewährleisten zu können, bitten wir unsere Patientinnen und Patienten sich während der Visitenzeiten im Zimmer aufzuhalten und das Mobiltelefon abzuschalten.

Das Verlassen des Krankenhausgeländes ist nur in Ausnahmefällen gestattet und erfordert eine Absprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.

Besuchszeiten

Täglich von 13:00 bis 19:00 Uhr.
Außerhalb der Patientenzimmer stehen unseren Patientinnen und Patienten sowie deren Besucherinnen und Besuchern ein Aufenthaltsraum auf der Station, eine überdachte Terrasse im Erdgeschoß sowie bei Schönwetter unsere Gartenanlage mit einem Biotop zur Verfügung.

Nachtruhe

Wir bitten um Rücksichtnahme, da manche Patientinnen und Patienten nach 20:00 Uhr schlafen wollen! Die allgemeine Nachtruhe gilt ab 22:00 Uhr.  

Radio, Fernsehen, Telefon und Internet

Bei jedem Krankenbett befindet sich ein Patientenhandgerät für Radio, Fernsehen und Telefon. Ein Modem- bzw. Internetanschluss ist auf Wunsch möglich. 

Rauchen und Alkohol

Das Unfallkrankenhaus Klagenfurt am Wörthersee gilt als rauchfreies Krankenhaus. Rauchen ist nur in den vorgesehenen Raucherzonen gestattet.

Während des Aufenthaltes unserer Patientinnen und Patienten ist – im eigenen Interesse – der Konsum alkoholischer Getränke zu vermeiden. Alkohol beeinträchtigt die Genesung und führt in Verbindung mit Medikamenten zu unerwünschten Nebenwirkungen.  

Patientenrechte

Die Informationen über die Patientenrechte sind auf jeder Station ausgehängt.

Unsere Patientinnen bzw. Patienten können gerne Einsicht in die eigene Krankenakte nehmen.  Es steht unseren Patientinnen und Patienten auch frei, jede Untersuchung oder Behandlung abzulehnen und jederzeit die Entlassung aus dem Krankenhaus zu verlangen. Wenn die Patientin bzw. der Patient gegen die Empfehlung der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes das Krankenhaus verlässt, muss durch die eigenhändige Unterschrift bestätigt werden, dass die Patientin bzw. der Patient über die Risiken bzw. etwaige Folgen aufgeklärt wurde.

Filmen und Fotografieren

Das Fotografieren und Filmen ist Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen nur zu ausschließlich privaten und persönlichen Zwecken erlaubt, andere Personen z. B. Personal oder andere Patientinnen und Patienten, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden.

Ohne Zustimmung des Anstaltsträgers ist das Fotografieren und Filmen von Krankenhausräumlichkeiten sowie das Anfertigen von Tonaufnahmen im Haus verboten.