Visiten
Ärztliche Visiten erfolgen täglich vormittags von 08:30 bis 10:30 Uhr. Um
eine kontinuierliche Pflege und Information gewährleisten zu können, bitten wir
unsere Patientinnen und Patienten sich während der Visitenzeiten im Zimmer aufzuhalten
und das Mobiltelefon abzuschalten.
Das Verlassen des
Krankenhausgeländes ist nur in Ausnahmefällen gestattet und erfordert eine
Absprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.
Besuchszeiten
Täglich
von 13:00 bis 19:00 Uhr.
Außerhalb der Patientenzimmer stehen unseren Patientinnen und Patienten
sowie deren Besucherinnen und Besuchern ein Aufenthaltsraum auf der Station,
eine überdachte Terrasse im Erdgeschoß sowie bei Schönwetter unsere
Gartenanlage mit einem Biotop zur Verfügung.
Nachtruhe
Wir bitten um Rücksichtnahme, da manche Patientinnen und Patienten nach 20:00 Uhr schlafen wollen! Die allgemeine Nachtruhe gilt ab 22:00 Uhr.
Radio, Fernsehen, Telefon und Internet
Bei jedem Krankenbett befindet sich ein Patientenhandgerät für Radio, Fernsehen und Telefon. Ein Modem- bzw. Internetanschluss ist auf Wunsch möglich.
Rauchen und Alkohol
Das Unfallkrankenhaus
Klagenfurt am Wörthersee gilt als rauchfreies Krankenhaus. Rauchen ist nur in den
vorgesehenen Raucherzonen gestattet.
Während des Aufenthaltes unserer Patientinnen und Patienten ist – im eigenen
Interesse – der Konsum alkoholischer Getränke zu vermeiden. Alkohol
beeinträchtigt die Genesung und führt in Verbindung mit Medikamenten zu
unerwünschten Nebenwirkungen.
Patientenrechte
Die Informationen über die Patientenrechte sind auf jeder Station
ausgehängt.
Unsere Patientinnen bzw. Patienten können gerne Einsicht in die eigene
Krankenakte nehmen. Es steht unseren
Patientinnen und Patienten auch frei, jede Untersuchung oder Behandlung abzulehnen
und jederzeit die Entlassung aus dem Krankenhaus zu verlangen. Wenn die
Patientin bzw. der Patient gegen die Empfehlung der behandelnden Ärztin bzw. des
behandelnden Arztes das Krankenhaus verlässt, muss durch die eigenhändige
Unterschrift bestätigt werden, dass die Patientin bzw. der Patient über die Risiken
bzw. etwaige Folgen aufgeklärt wurde.
Filmen und Fotografieren
Das Fotografieren und Filmen ist Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen nur zu ausschließlich privaten und persönlichen Zwecken erlaubt, andere Personen z. B. Personal oder andere Patientinnen und Patienten, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden.
Ohne Zustimmung des Anstaltsträgers ist das Fotografieren und Filmen von Krankenhausräumlichkeiten sowie das Anfertigen von Tonaufnahmen im Haus verboten.